AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der aacht GmbH

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Die Geschäftsbeziehungen zwischen der aacht GmbH (nachfolgend „aacht“) und dem Kunden (zusammen auch „Parteien“ genannt) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) oder nach gegenseitiger Abstimmung auch weiteren Vereinbarungen.
  • Mit dem Ziel der leichteren Lesbarkeit dieser AGB wird künftig ausschließlich die maskuline Form genutzt und nicht zwischen männlich / weiblich / divers unterschieden.

§ 2 Leistungsspektrum

(1) Die von dem Auftragnehmer übernommene Suche umfasst folgende Leistungen:

(2) Recherche nach geeigneten Bewerbern.

  • in der eigenen Datenbank
  • im Internet
  • durch Anzeigenschaltung im Internet oder in anderen Medien
  • durch direkte Ansprache der Bewerber
(3) Bei einem Full Service Vertrag zusätzlich, die Vorauswahl der Bewerber durch
  • Prüfung der Bewerbungsunterlagen
  • persönliche Interviews
  • Einholung möglicher Referenzen
  • die Vorbereitung des Bewerbungsgesprächs zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern durch Übersendung der Unterlagen
  • Absagen der nicht in Frage kommenden Bewerbern

§ 3 Honorar

  • Das vom Kunden zu bezahlende Honorar für Leistungen von aacht bestimmt sich regelmäßig nach den im jeweiligen Auftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen.
  • Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehalts werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt.
  • Für den Dienstwagen werden pauschal EUR 7.500,00 und / oder die Bereitstellung einer BahnCard mit EUR 4.000,00 zum Bruttojahresgehalt, hinzugerechnet. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
  • Die Zahlungspflicht nach § 3 dieser AGB trifft den Kunden auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten in verbundenen Unternehmen des Kunden im Sinne der § 15 ff. AktG – z.B. bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird, unerheblich, ob der vorgestellte Kandidat für den ursprünglich vorgesehenen oder einen anderen Arbeitsplatz (andere Position) eingestellt wird.
  • Der Vergütungsanspruch von aacht besteht unabhängig davon, in welcher Position und Tätigkeit die von aacht vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird (d.h. insbesondere auch dann, wenn die Person in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die sie ursprünglich von aacht vorgeschlagen wurde).
  • Reisekosten für Kandidaten, die entstehen, damit sich diese vor Ort beim suchenden Unternehmen präsentieren, sind durch den Kunden direkt zu begleichen.

§ 4 Vorkenntnis und Anzeigepflicht

Stellt aacht dem Kunden einen Kandidaten vor, mit dem der Kunde bereits im Gespräch ist, sei es durch persönlichen Kontakt mit dem Kandidaten oder durch eine andere Executive Search Firma, Beratung oder Personalberatung, gehen wir davon aus, dass wir darüber zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.

§ 5 Abrechnung | Fälligkeit | Verzug

  • Die Abrechnung der Leistungen erfolgt

bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten.

  • Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
  • Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch Mahnung bleibt unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Sämtliche den Kandidaten betreffende Daten sind vertraulich und unterliegen den aktuellen Vorschriften der DSGVO und des Bundesdaten­schutzgesetzes.
  • Diese Daten werden dem Kunden ausschließlich zur Arbeitskraftfindung zur Verfügung gestellt und dürfen nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
  • Alle erhaltenen Unterlagen sind spätestens nach 6 Monaten DSGVO konform zu löschen.
  • Möchte der Kunde Unterlagen eines Kandidaten darüber hinaus aufbewahren, benötigt er eine gesonderte Einwilligung des Kandidaten.
  • Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm während des Rekrutierungsprozesses bekanntwerdende persönliche und berufliche Verhältnisse des Kandidaten Stillschweigen zu wahren.
  • Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes dürfen Referenzen nicht ohne die vorherige Absprache mit eingeholt werden.

§ 7 Schriftform | Salvatorische Klausel | Gerichtsstand | Rechtswahl

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart haben oder vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. aacht ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.