Datenschutz



aacht GmbH
Niederstraße 29
40789 Monheim am Rhein


Handelsregister: HRB 101450
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf

Vertreten durch:

Tobias Klima

Kontakt

Telefon: +49 (0) 176 2064 8500
E-Mail: tobias.klima@aacht.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen



Datenschutz

Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 07.02.2021-311259393) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.

Datenschutzerklärungen klingen für gewöhnlich sehr technisch. Diese Version soll Ihnen hingegen die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich beschreiben. Soweit es möglich ist, werden technische Begriffe leserfreundlich erklärt. Außerdem möchten wir vermitteln, dass wir mit dieser Website nur dann Informationen sammeln und verwenden, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das ist sicher nicht möglich, wenn man möglichst knappe, technische Erklärungen abgibt, so wie sie im Internet oft Standard sind, wenn es um Datenschutz geht. Ich hoffe Sie finden die folgenden Erläuterungen interessant und informativ und vielleicht ist die eine oder andere Information dabei, die Sie noch nicht kannten.
Wenn trotzdem Fragen bleiben, möchten wir Sie bitten den vorhandenen Links zu folgen und sich weitere Informationen auf Drittseiten anzusehen, oder uns einfach eine E-Mail zu schreiben. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

§1 GENERELLES

Die aacht GmbH, Anschrift siehe Impressum auf unserer Webseite, (nachstehend "Personalvermittler" genannt) erbringt Personaldienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte an seine Auftraggeber (nachstehend "Kunde“ oder „Kunden“ genannt).

Der Personalvermittler ist eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sowie der nationalen Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten, der United Kingdom General Data Protection Regulation (UK-GDPR) und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und nicht Auftragsverarbeiter des Kunden.

Einzelverträge, inklusive formlose Vermittlungsverträge oder Suchanfragen für näher bestimmte oder unbestimmte offene Stellen (nachstehend "Vertrag" oder „Verträge“ genannt) zwischen dem Personalvermittler und dem Kunden kommen mit der Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine sonstige eindeutig bestätigende Handlung des Kunden[1] zustande.

Einzelne Klauseln dieser AGB können ausschließlich durch schriftformwahrende Individualvereinbarungen ergänzt oder ersetzt werden. Erfolgt eine Ergänzung oder Ersetzung einzelner Klauseln dieser AGB, behalten die anderen Klauseln dieser AGB ihre Gültigkeit.

Eine einseitige Änderung dieser AGB durch den Personalvermittler wird vierzehn Tage nach digitaler Übermittlung der neuen AGB an den Kunden wirksam, es sei denn der Kunde widerspricht der Änderung innerhalb dieses Zeitraums.

§2 LEISTUNGEN DES PERSONALVERMITTLERS

Der Personalvermittler unterstützt den Kunden bei der Besetzung offener Stellen durch die Suche nach geeigneten und interessierten Fach- und Führungskräften (im Folgenden "Bewerber" genannt), etwa durch Ausschreibungen von offenen Positionen in Online-Portalen und anderen Medien, Werbung für Stellenausschreibungen, Rekrutierung aus dem bestehenden Bewerberpool des Personalvermittlers, Führung von Bewerbungserstgesprächen mit Bewerbern, Treffen einer Vorauswahl von Bewerbern, Übermittlung von Bewerbungsunterlagen, Abstimmung von Bewerbungsgesprächen und Versand von Absagen an Bewerber. Der Personalvermittler stellt dem Kunden je nach Verfügbarkeit vorselektierte Bewerberprofile, Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse sowie Angaben zu Referenzen, zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu den Gehaltsvorstellungen der Bewerber und sonstige personenbezogene Daten und Unterlagen (nachstehend "Bewerbungsdokumentation" genannt) zur Verfügung.

Der Personalvermittler erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung.

§3 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde stellt dem Personalvermittler sämtliche Informationen bereit, die dieser für eine erfolgreiche Suche nach geeigneten und interessierten Fach- und Führungskräften benötigt. Die dem Personalvermittler durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sind dazu bestimmt, gegenüber der Öffentlichkeit und Bewerbern offengelegt zu werden (z.B. in Stellenbeschreibungen, Arbeitgeber-Portraits etc.). Hiervon ausgenommen sind alle Informationen die der Kunde als vertraulich gekennzeichnet hat.

Der Kunde erteilt dem Personalvermittler innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Werktage nach Vorschlag eines Bewerbers, eine Rückmeldung zum Bewerber. Die Prüfung und Einschätzung der fachlichen Qualifikation von Bewerbern sowie gegebenenfalls die Überprüfung von Referenzen, Zeugnissen und sonstigen Angaben des Bewerbers obliegt dem Kunden.

Ist der Bewerber dem Kunden zum Zeitpunkt des Vorschlags bereits bekannt, so hat er dies dem Personalvermittler unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Vorschlag des Bewerbers, unter Vorlage geeigneter Nachweise anzuzeigen.

Wird eine offene Stelle des Kunden anderweitig besetzt oder gestrichen, teilt der Kunde dies dem Personalvermittler unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Besetzung oder Streichung der Stelle schriftlich mit.

Über erfolgreiche Vermittlungen informiert der Kunde den Personalvermittler unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach dem der Bewerber den Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet hat. Der Kunde stellt dem Personalvermittler gleichzeitig alle zur Berechnung der Höhe des Vergütungsanspruchs relevanten Unterlagen in Kopie zur Verfügung. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde dem Personalvermittler unverzüglich schriftlich mit.

Der Kunde informiert den Personalvermittler über alle mit ihm verbundenen Unternehmen. Verbundenes Unternehmen im Sinne dieser Klausel ist auch ein Unternehmen das entweder als partnerschaftlich agierendes Unternehmen zu qualifizieren ist, oder mindestens einen gleichen Gesellschafter hat oder durch eine Kapitalbeteiligung mit dem Kunden verbunden ist, unabhängig von der Höhe einer solchen Kapitalbeteiligung.

Bewerber die bei verbundenen Unternehmen des Kunden tätig sind, werden dem Kunden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgeschlagen.

Werden vorgeschlagene Bewerber durch verbundene Unternehmen des Kunden und nicht durch den Kunden selbst eingestellt, gelten diese im Innenverhältnis als an den Kunden vermittelt, mit der Folge, dass der Vergütungsanspruch des Personalvermittlers gegen den Kunden entsteht. Rechnungen können, sofern vereinbart, an verbundene Unternehmen des Kunden gestellt und von diesen beglichen werden.

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die mit dem Personalvermittler in Kontakt stehenden Mitarbeiter des Kunden über das publizierte Transparenzdokument, das alle Angaben nach Art. 13 und 14 DS-GVO und UK-GDPR enthält, und über die Datenschutzerklärung des Personalvermittlers in Kenntnis gesetzt wurden.

Der Personalvermittler ist sowohl berechtigt den Kunden öffentlich zu benennen als auch das Firmenlogo des Kunden als Referenz auf seinen Webseiten und für Stellenausschreibungen zu nutzen und zu publizieren.

§4 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Die Mitarbeiter des Personalvermittlers wurden sowohl auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften als auch auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Personalvermittler zur Wahrung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bewerber, zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des nationalen Datenschutzrechts der Mitgliedstaaten, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz, zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Bewerbungsdokumentation, und zur sicheren, unwiderruflichen Datenlöschung der Bewerbungsdokumentation für alle nicht vom Kunden eingestellten Bewerber. Eine sichere, unwiderrufliche Datenlöschung hat innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag der Entscheidung zur Nichteinstellung des jeweiligen Bewerbers zu erfolgen.

Der Kunde wird die übermittelte Bewerbungsdokumentation Dritten nicht zugänglich machen, was auch Mitarbeiter des Kunden oder der mit ihm verbundenen Unternehmen einschließt, die nicht in den Personalauswahlprozess involviert sind.

Der Kunde stellt den Personalvermittler von allen Ansprüchen und sonstigen finanziellen Nachteilen einschließlich Rechtsanwaltskosten frei, die Bewerber oder Dritte, einschließlich Datenschutzaufsichtsbehörden, im Zusammenhang mit möglichen Verletzungen des Datenschutzrechts gegen den Personalvermittler geltend machen oder die entstehen, soweit solche vom Kunden zu verantworten sind oder auf seinen Handlungen beruhen, was auch Mitarbeiter und verbundene Unternehmen des Kunden einschließen soll.

§5 VERGÜTUNG DES PERSONALVERMITTLERS

Der Kunde ist verpflichtet für jede erfolgreiche Vermittlung eines vom Personalvermittler vorgeschlagenen Bewerbers eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Vergütung wird netto, ohne Abzüge zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer am fünften Tag nach dem Tag an dem der Bewerber den Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden oder mit einem verbundenen Unternehmen unterzeichnet hat fällig.

Ein genereller Vergütungsanspruch entsteht, wenn ein Bewerber innerhalb von zwölf Monaten nach letztmaliger Vorstellung durch den Personalvermittler vom Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen durch den Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrags eingestellt oder beschäftigt wird. Ein Vergütungsanspruch entsteht auch, wenn die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Personalvermittler gekündigt oder beendet wurde oder wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die ursprünglich vorgesehene Position abgeschlossen wurde.

Hat ein anderer Personalvermittler dem Kunden den gleichen Bewerber vorgeschlagen, entsteht der Vergütungsanspruch des Personalvermittlers nur dann, wenn er den Bewerber nachweislich zuerst vorgeschlagen hat.

Reisekosten des Bewerbers sind gegebenenfalls vom Kunden zu übernehmen.

§6 RECHNUNGSSTELLUNG

Der Kunde erhält pro Vertrag mindestens eine Vergütungsrechnung.

Der Personalvermittler kann im Zusammenhang mit individualvertraglichen Vereinbarungen mehr als eine Vergütungsrechnung stellen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn monatliche Beträge für die individuelle Betreuung des Kunden vereinbart oder Beträge für Anzeigenschaltungen oder Werbebudgets zu berechnen sind.

Jede Rechnung des Personalvermittlers ist eine eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, spätestens nach sieben Tagen zur Zahlung fällig. Mit Ablauf des siebten Tages nach Rechnungszugang tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es seitens des Personalvermittlers einer gesonderten Mahnung bedarf. Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, hat der Personalvermittler einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.

Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen sechs Tagen ab Rechnungszugang in Schriftform zu erheben. Geschieht dies nicht, nicht fristgerecht oder nicht in Schriftform gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt.

§7 Laufzeit, Kündigung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) gelten während der gesamten Laufzeit der Vertragsbeziehung zwischen dem Personalvermittler und dem Kunden ohne dass es einer erneuten Einbeziehung dieser AGB in die Einzelverträge bedarf.

Jeder Vertrag ist unbefristet. Für jeden Vertrag gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (in Worten: zwölf) als vereinbart, die mit Ablauf der ersten 3 Vertragsmonate (in Worten: drei) beginnt, die als Probezeit gelten sollen. Der Vertrag kann vor Ablauf der Probezeit und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beiderseits schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende oder zum Ende der Probezeit gekündigt werden. Alle bis zum Vertragsende erbrachten oder zu erbringenden Leistungen sind dem Personalvermittler zu vergüten.

§8 HAFTUNGSBEGRENZUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Beide Vertragsparteien haften gegenüber der jeweils anderen Partei unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet jede Partei der anderen Partei – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen, soweit solche nicht gesondert in diesen AGB aufgeführt sind.

Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB vereinbart ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

Soweit die Haftung nach dieser Klausel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien.

Der Personalvermittler übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass ein Bewerber rechtlich oder tatsächlich in der Lage ist, für den Kunden tätig zu werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen und Tätigkeiten des Bewerbers für Dritte.

§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Personalvermittlers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderungen an der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Bestimmung gekannt oder vorhergesehen hätten.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewerber

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als natürlicher Person (nachfolgend "Bewerber", "Sie", "Ihnen" oder ähnlich genannt) und unserem Unternehmen, der aacht GmbH, Anschrift siehe Impressum auf unserer Webseite (nachfolgend "Personalvermittler" "uns", "wir" oder ähnlich genannt).

Unsere Vermittlungstätigkeit, die Beratung und die Nutzung unseres Online Angebots ist für Sie als Bewerber VOLLSTÄNDIG KOSTENFREI. Sie erteilen uns einen unentgeltlichen Auftrag zur Vermittlung Ihrer Person als Bewerber an unsere Kunden im Sinne von § 662 BGB.

Selbstverständlich sind wir ein gewinnorientiertes Unternehmen. Wir erhalten unsere Vermittlungsprovision, Beiträge oder sonstige Kosten jedoch nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und stellen an unsere Kunden, also Unternehmen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eine Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnung.

§1 VOLLSTÄNDIGKEIT, ECHTHEIT, FREIWILLIGKEIT, WAHRHEITSGEMÄSSE ANGABEN

Mit der Übermittlung oder dem Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, Fotos oder sonstiger personenbezogener Daten (nachfolgend "Bewerbungsunterlagen" genannt) erklären Sie, dass alle in solchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, vollständig sind, freiwillig erfolgten und alle eingereichten Anlagen, Zertifikate und Zeugnisse echt sind.

Die Übermittlung von Bewerbungsunterlagen und die Erteilung von Auskünften jeder Art ist stets freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet aber berechtigt uns weitergehende oder detaillierte Auskünfte zu erteilen, wenn Sie dies selbst für erforderlich oder sachdienlich für die Durchführung unserer Vermittlungsleistung erachten. Wenn Sie uns freiwillige Auskünfte (z.B. in persönlichen Bewerbungsgesprächen, Telefonaten etc.) erteilen, müssen Ihre Angaben jedoch der Wahrheit entsprechen, da wir Sie ansonsten nicht erfolgreich vermitteln können.

§2 AUFTRAG ZUR KOSTENFREIEEN VERMITTLUNG

Die Dienstleistungen von uns als Personalvermittler sind nicht als Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, einen bestimmten Arbeitsort, gewünschte Arbeitszeiten, den Verdienst oder die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen. Als Bewerber treffen Sie eine freie Entscheidung darüber, ob Sie einen Dienst- oder Arbeitsvertrag (nachfolgend "Arbeitsvertrag" genannt) mit einem potenziellen Arbeitgeber eingehen oder sich gegen den Abschluss eines solchen entscheiden. Die Vertragsverhandlungen mit dem potenziellen Arbeitgeber liegen allein in Ihrer Verantwortung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie während der Verhandlungen und teilen unsere Erfahrung mit Ihnen. Als Personalvermittler erteilen wir Ihnen jedoch keine Vertrags-, Rechts- oder Steuerberatung. Wir empfehlen Ihnen daher die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, um Ihren Arbeitsvertrag und enthaltene Vertragsklauseln prüfen und verhandeln zu lassen.

Sie erteilen uns einen für Sie völlig kostenfreien und unverbindlichen Auftrag, unsere Stellenangebote mit Ihren Kenntnissen, Ausbildungen, Weiterbildungen und Fähigkeiten zu vergleichen und Sie für passende Stellen unter Weitergabe Ihrer Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten vorzuschlagen, Sie gegenüber potenziellen Arbeitgebern vorzustellen und an diese zu vermitteln.

§3 AUFTRAG ZUR DATENWEITERGABE AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Sie erteilen uns den für Sie völlig kostenfreien und unverbindlichen Auftrag, Ihre Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten an die mit uns verbundenen Unternehmen als eigenständige Verantwortliche weiterzugeben. Verbundene Unternehmen im Sinne dieser Klausel sind alle Unternehmen aus dem Bereich der Personalvermittlung mit denen wir partnerschaftlich agieren, oder an denen mindestens einer unserer Gesellschafter direkt oder indirekt beteiligt ist, oder die mit uns durch eine Kapitalbeteiligung verbunden sind, unabhängig von der Höhe einer solchen Kapitalbeteiligung.

§4 KEINE PARTEI DES ARBEITSVERTRAGS

Als Personalvermittler werden wir nicht zur Partei des zwischen Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Vertragsparteien (Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber). Wir haften weder für noch im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Arbeitgeber.

§5 DATENSCHUTZ

Wir nehmen Datenschutz besonders ernst und behandeln alle im Zusammenhang mit der Personalvermittlung stehenden personenbezogenen Daten und Informationen (insbesondere Ihre Bewerbungsunterlagen) stets vertraulich. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verarbeiten. Ihre Bewerbungsunterlagen verarbeiten wir ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung (auch über verbundene Unternehmen), insbesondere um Ihnen offene Stellen oder Positionen anzubieten und um sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu vermitteln, sowie zum Betrieb unserer Applikationen und Online Angebote.

Sie beauftragen uns für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.

Unser Transparenzdokument mit allen Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO und UK-GDPR ist auf unserer Webseite abrufbar. Weitere Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen unser Datenschutzbeauftragter auf Anfrage.

§6 EINRÄUMUNG VON URHEBERRECHTEN AN BEWERBUNGEN UND FOTOS

Durch die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen entstehen bei Ihnen urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte.

Leitet die Personalabteilung eines potenziellen Arbeitgebers Ihre Bewerbungsunterlagen zum Beispiel per E-Mail an die zuständige Fachabteilung weiter, so kommt es hierbei zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung Ihrer Bewerbung.

Aus diesem Grund räumen Sie uns ein unentgeltliches, nicht-exklusives und weiterübertragbares Nutzungsrecht an allen eingereichten Werken (Bewerbungsfoto, Bewerbungsunterlagen, etc.) zur umfassenden und weltweiten Nutzung ohne zeitliche, inhaltliche oder örtliche Beschränkung ein.

Sie räumen uns insbesondere das Online- und Abrufrecht ein. Hierbei handelt es sich um das Recht, Ihre Bewerbungsunterlagen mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen.

Sie räumen uns ebenfalls das Datenbank- und Telekommunikationsrecht ein. Dabei handelt es sich um das Recht, die Bewerbungsunterlagen, Ausschnitte oder Elemente in elektronischen Datenbanken zu speichern und in Datennetze einzuspeisen.

Sie räumen uns zudem das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht ein. Damit ist das Recht gemeint, die Bewerbungsunterlagen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.

§7 REFERENZAUSKÜNFTE

Sie erteilen uns den Auftrag und genehmigen hiermit, die Einholung von Referenzen von Ihren früheren Arbeitgebern, sofern wir dies für notwendig erachten. Sie gestatten uns ferner, dieses Recht potenziellen Arbeitgebern einzuräumen.

§8 ÜBERMITTLUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN AN ARBEITGEBER

Sie beauftragen uns Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Bewertung und Evaluierung an potenzielle Arbeitgeber weiterzugeben. Sie erteilen uns insbesondere den Auftrag, Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Lebensläufe, Zeugnisse, Kündigungsfristen, Gehaltsvorstellungen und ähnliche Informationen) gegenüber potenziellen Arbeitgebern offen zu legen, an diese zu übermitteln und diesen in anderer Weise zugänglich zu machen. Eine Übermittlung oder Offenlegung findet erst statt, nachdem wir eine Vorauswahl getroffen haben und geprüft haben, ob Sie für die zu besetzende Stelle grundsätzlich geeignet sind.

§9 ÜBERMITTLUNGEN VON ARBEITGEBERN AN UNS

Sie erteilen uns den Auftrag, nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit Ihrem neuen Arbeitgeber, sämtliche Daten und Unterlagen bei Ihrem neuen Arbeitgeber abzufragen oder anzufordern, die für die Ausstellung unserer Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnungen erforderlich sind (z.B. Datum des Abschlusses oder der Beendigung des Arbeitsvertrags, Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteil, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.) und entbinden Ihren Arbeitgeber hiermit ausdrücklich hinsichtlich solcher von uns benötigten Daten von allen Geheimhaltungs- oder sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen sowie vom Datenschutz. Dies gilt ebenfalls, wenn es zu einer Beschäftigung auf Basis einer Vergütung oder zu einer sonstigen Beschäftigung, etwa als Freiberufler oder Berater kommt. Diese Daten verarbeiten wir zum Zweck der Abrechnung unserer Dienstleistungen gegenüber Ihrem neuen Arbeitgeber.

Kommt mit einem vorgeschlagenen Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag zustande, gestatten Sie diesem uns im Rahmen Ihres Auftrags sowohl das Nichtzustandekommen als auch die Gründe hierfür mitzuteilen. Sie gestatten uns ferner, solche Arbeitgeber mit denen kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist dazu aufzufordern oder zu verpflichten, Ihre Bewerbungsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten oder an Sie oder uns herauszugeben.

§10 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung hat keine Auswirkung auf die eingeräumten Urheberrechte. Wir löschen alle Daten in unseren Systemen, unverzüglich nachdem Sie gegenüber uns eine Kündigung ausgesprochen haben.

§10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Auf diesen Vertrag zwischen uns und Ihnen findet, sofern Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Drittstaat ansässig sind, ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sind Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig, so findet nach Ihrer freien Auswahl das Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats, in dem Sie wohnhaft sind oder arbeiten oder das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen richtet sich nach dem jeweils geltenden Recht. Dem Bewerber steht es frei am Sitz der Gesellschaft Klage zu erheben.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderungen an der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Bestimmung gekannt oder vorhergesehen hätten.


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf unseren Webseiten, in Veröffentlichungen und in der Kommunikation auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich, divers und andere geschlechtliche Identitäten (m/w/d/andere) verzichtet. Alle verwendeten Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter

[2] Beispielsweise die Suchauftragserteilung per E-Mail, Fax oder Telefon oder die Kontaktaufnahme oder Kommunikation mit einem vom Personalvermittler vorgeschlagenen Bewerber; ebenso die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen.


Cookies

Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.

Was genau sind Cookies?

Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Webseiten speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.

Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Website auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem “Hirn” Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.

Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Website, wer Sie sind und bietet Ihnen Ihre gewohnte Standardeinstellung. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.

Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Webseiten (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen.

So können zum Beispiel Cookie-Daten aussehen:

  • Name: _ga
  • Ablaufzeit: 2 Jahre
  • Verwendung: Unterscheidung der Webseitenbesucher
  • Beispielhafter Wert: GA1.2.1326744211.152311259393

Ein Browser sollte folgende Mindestgrößen unterstützen:

  • Ein Cookie soll mindestens 4096 Bytes enthalten können
  • Pro Domain sollen mindestens 50 Cookies gespeichert werden können
  • Insgesamt sollen mindestens 3000 Cookies gespeichert werden können

Welche Arten von Cookies gibt es?

Die Frage welche Cookies wir im Speziellen verwenden, hängt von den verwendeten Diensten ab und wird in der folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung geklärt. An dieser Stelle möchten wir kurz auf die verschiedenen Arten von HTTP-Cookies eingehen.

Man kann 4 Arten von Cookies unterscheiden:

Unbedingt notwendige Cookies
Diese Cookies sind nötig, um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen. Zum Beispiel braucht es diese Cookies, wenn ein User ein Produkt in den Warenkorb legt, dann auf anderen Seiten weitersurft und später erst zur Kasse geht. Durch diese Cookies wird der Warenkorb nicht gelöscht, selbst wenn der User sein Browserfenster schließt.

Funktionelle Cookies
Diese Cookies sammeln Infos über das Userverhalten und ob der User etwaige Fehlermeldungen bekommt. Zudem werden mithilfe dieser Cookies auch die Ladezeit und das Verhalten der Website bei verschiedenen Browsern gemessen.

Zielorientierte Cookies
Diese Cookies sorgen für eine bessere Nutzerfreundlichkeit. Beispielsweise werden eingegebene Standorte, Schriftgrößen oder Formulardaten gespeichert.

Werbe-Cookies
Diese Cookies werden auch Targeting-Cookies genannt. Sie dienen dazu dem User individuell angepasste Werbung zu liefern. Das kann sehr praktisch, aber auch sehr nervig sein.

Üblicherweise werden Sie beim erstmaligen Besuch einer Webseite gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten. Und natürlich wird diese Entscheidung auch in einem Cookie gespeichert.

Wie kann ich Cookies löschen?

Wie und ob Sie Cookies verwenden wollen, entscheiden Sie selbst. Unabhängig von welchem Service oder welcher Website die Cookies stammen, haben Sie immer die Möglichkeit Cookies zu löschen, nur teilweise zuzulassen oder zu deaktivieren. Zum Beispiel können Sie Cookies von Drittanbietern blockieren, aber alle anderen Cookies zulassen.

Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, wenn Sie Cookie-Einstellungen ändern oder löschen wollen, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden:

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Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie das Cookie erlauben oder nicht. Die Vorgangsweise ist je nach Browser verschieden. Am besten ist es Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder “Cookies deaktivieren Chrome” im Falle eines Chrome Browsers oder tauschen das Wort “Chrome” gegen den Namen Ihres Browsers, z.B. Edge, Firefox, Safari aus.

Wie sieht es mit meinem Datenschutz aus?

Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung von Ihnen verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Deutschland wurden die Cookie-Richtlinien nicht als nationales Recht umgesetzt. Stattdessen erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie weitgehend in § 15 Abs.3 des Telemediengesetzes (TMG).

Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und technischen Dokumentationen nicht scheuen, empfehlen wir https://tools.ietf.org/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens “HTTP State Management Mechanism”.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple in Kooperation mit warkly.de